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Ob Terminvereinbarung, Rückfrage oder erstes Kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die BAUER JÜRGEN Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail gerne zur Verfügung.
Telefon:
+49 (0) 8251 / 8741-0
Anschrift:
Werderstraße 16
86551 Aichach
E-Mail:
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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und besprechen Ihr Anliegen persönlich und verlässlich.
Hinweis zur sicheren Übermittlung
Bitte senden Sie vertrauliche steuerliche Unterlagen oder besonders sensible personenbezogene Daten nicht unverschlüsselt über das Kontaktformular.
Für die sichere Übermittlung stimmen wir den passenden Weg gerne direkt mit Ihnen ab.

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Häufige Fragen (FAQ)

Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Für allgemeine Anfragen können Sie das Kontaktformular gerne nutzen. Vertrauliche oder sensible Unterlagen sollten jedoch nicht unverschlüsselt übermittelt werden.
Unsere Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar, am Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr.
Ja, persönliche Termine in unserer Kanzlei in Aichach sind nach Vereinbarung möglich.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten und uns schnellstmöglich bei Ihnen zu melden.
Ja, Sie können sich selbstverständlich auch mit einer ersten Anfrage oder zur Terminvereinbarung an unsere Kanzlei wenden..
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmer, Freiberufler sowie Gesellschaften in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Dabei legen wir Wert auf eine persönliche, verlässliche und langfristige Betreuung.
Welche Unterlagen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von Ihrem Anliegen ab. In der Regel sind bereits vorhandene Steuerunterlagen, Bescheide, betriebliche Auswertungen oder sonstige relevante Dokumente hilfreich. Gerne teilen wir Ihnen vorab mit, welche Unterlagen für das Gespräch benötigt werden.
Ja. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die Korrespondenz mit dem Finanzamt, prüfen Bescheide und vertreten Ihre steuerlichen Interessen im Rahmen unseres Mandats. So sorgen wir für eine fachlich fundierte und geordnete Abwicklung.
Die Testamentsvollstreckung dient dazu, den letzten Willen des Erblassers zuverlässig umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker übernimmt dabei die geordnete Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses entsprechend den testamentarischen Vorgaben. Dies kann insbesondere zur Klarheit, Struktur und Entlastung der Beteiligten beitragen.
Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Vermögenswerte geordnet verwaltet und verteilt werden sollen oder wenn eine sachliche und verlässliche Umsetzung des letzten Willens sichergestellt werden soll. Auch in komplexeren familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen kann sie zur Entlastung beitragen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Hierfür ist grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach ausreichend. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den weiteren Anforderungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Ob steuerliche Frage, Terminwunsch oder erstes Kennenlernen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir stehen Ihnen persönlich und verlässlich zur Seite.